Blitzschutzanlagen bzw. Blitzschutzsysteme sind bei Errichtung sowie nach der Errichtung wiederkehrend zu prüfen. Die Prüfungen beginnen mit einer Sichtprüfung der äußeren und inneren Blitzschutzmaßnahme nach der EN 62305-3 (VDE 0185-305-3).
Anschliessend werden Blitzschutzmessungen durchgeführt, welche die Durchgängigkeiten der Verbindungen der Blitzschutz-Ableitungen von der Fangeinrichtung zur Erdungsanlage wiederspiegeln. Sodann die Erdungsverhältnisse bzw. die Erdungswiderstände. Die Prüffristen richten sich nach der jeweiligen Blitzschutzklasse (I-IV), bzw. einer Gefährdungsbeurteilung sowie den Hinweisen der VdS Richtlinie 2010.
Wann wird eine Blitzschutzanlage benötigt?
Die Landesbauordnung fordert dauernd wirksame Blitzschutzanlagen für bauliche Anlagen, bei denen: Blitzschlag "leicht eintreten" kann – also unabhängig von der Nutzung – und wenn Blitzschlag "zu schweren Folgen führen kann" – also unabhängig davon, ob Blitzschlag leicht eintreten kann.
Weitere Forderungen können durch den Sachversicherer auferlegt werden. Die Einteilung der jeweiligen Blitzschutzklasse ist durch eine Blitzschutzklassenberechnung in Form einer Risikoanalyse nach der DIN EN 62305 Teil bzw. VDE 0185-305 Teil 2 durchzuführen. Weitere Informationen gibt es in der VdS-Richtlinie 2010.