Blitzschutzanlagen bzw. Blitzschutzsysteme sind bei Errichtung sowie nach der Errichtung wiederkehrend zu prüfen. Die Prüfungen beginnen mit einer Sichtprüfung der äußeren und inneren Blitzschutzmaßnahme nach der EN 62305-3 (VDE 0185-305-3).             
 Anschliessend werden Blitzschutzmessungen durchgeführt, welche die Durchgängigkeiten der Verbindungen der Blitzschutz-Ableitungen von der Fangeinrichtung zur Erdungsanlage wiederspiegeln. Sodann die Erdungsverhältnisse bzw. die Erdungswiderstände. Die Prüffristen richten sich nach der jeweiligen Blitzschutzklasse (I-IV), bzw. einer Gefährdungsbeurteilung sowie den Hinweisen der VdS Richtlinie 2010. 


 

Wie oft muß eine Blitzschutzanlage / Blitzschutzsystem wiederkehrend geprüft werden?

 Die Zeitspanne zwischen den wiederkehrenden Prüfungen ist abhängig von: 
der Einstufung der baulichen Anlagen und möglichen Schadenfolgewirkungen, 
der Blitzschutzklasse, 
den örtlichen Umgebungsbedingungen, 
den verwendeten Werkstoffen, 
der Bodenbeschaffenheit und der zu erwartenden Korrosion von Erdern. 
   
 Die zeitlichen Intervalle beschreibt die DIN EN 62305-3 bzw. VDE 0185-305-3 nach Einhaltung der Blitzschutzklasse: 


 

Blitzschutz-Prüfintervall