Blitzschutzanlagen bzw. Blitzschutzsysteme sind bei Errichtung sowie nach der Errichtung wiederkehrend zu prüfen. Die Prüfungen beginnen mit einer Sichtprüfung der äußeren und inneren Blitzschutzmaßnahme nach der EN 62305-3 (VDE 0185-305-3).
Anschliessend werden Blitzschutzmessungen durchgeführt, welche die Durchgängigkeiten der Verbindungen der Blitzschutz-Ableitungen von der Fangeinrichtung zur Erdungsanlage wiederspiegeln. Sodann die Erdungsverhältnisse bzw. die Erdungswiderstände. Die Prüffristen richten sich nach der jeweiligen Blitzschutzklasse (I-IV), bzw. einer Gefährdungsbeurteilung sowie den Hinweisen der VdS Richtlinie 2010.
Wer darf Blitzschutzanlagen prüfen?
Blitzschutzprüfungen sind in der DIN EN 62305-3 VDE 0185-305-3 beschrieben und werden durch Blitzschutzsachverständige bzw. Blitzschutzfachkräfte mit Sachverstand durchgeführt.